EvA - Eigenverantwortliches Arbeiten in der Oberstufe
Studienstunden bei Abwesenheit der Lehrkraft
Es gelten folgende Absprachen:
- Die Fachkraft bespricht für das jeweilige Fach und den jeweiligen Kurs das Prinzip EvA (Eigenverantwortliches Arbeiten) und vermerkt dies im Kursheft.
- Die Fachkraft hinterlegt für die jeweilige(n) Stunden Aufgaben/Materialien im Sekretariat bzw. bespricht am Anfang der Unterrichtsreihe mit den SchülerINNEn Arbeitsaufträge, die grundsätzlich u. langfristig gelten (z.B. Vergleich/Ergänzung der zu der Stunde gestellten Hausaufgaben, Fortsetzen der Lektüre, Wiederholung der Vokabeln, Erarbeitung der „Methoden-Seiten“ im jeweiligen Lehrwerk, Recherche-Aufgaben zum Thema, Fertigstellung der Referate, etc….).
- Diese Arbeitsergebnisse werden in der/den Folgestunde/n in den Unterricht eingebunden.
- Die Aufgaben werden von dem/der Kurssprecher/in bzw. dem/der „dienstältesten“ Schüler/in im Sekretariat abgeholt und in der Gruppe verteilt, ebenso wie die Anwesenheitsliste, die im Anschluss an die Std. auch wieder abgegeben und der Lehrkraft ins Fach gelegt wird.
- Über den Vertretungsplan wird den Schüler/innen ein Raum zugewiesen, falls der im Stundenplan vorgesehene Raum nicht zur Verfügung steht (z.B. im Falle von Fachräumen). In Absprache mit der Vertretungsplanung kann die Lehrkraft auch festlegen, dass die Aufgabe außerhalb der Schule erledigt wird (z.B. Internetrecherche, Einzelarbeit u.ä.)
- Koop-Schüler/innen haben die Möglichkeit, die gestellten Aufgaben nach Erhalt an ihrer Stammschule zu erledigen. Die Aufsichtspflicht übernimmt in solchen Fällen die Stammschule.
- Aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Gefahrenlage,…) muss über das Sekretariat nachprüfbar sein, wo sich die Schüler/innen während der jeweils betroffenen Stunden aufhalten.








